Reise- und Mietbedingungen

 

REISEBEDINGUNGEN SunCruise.ch

 

Die folgenden Reisebedingungen sind integrierender Bestandteil des von einem Kunden mit  EP Enterprises AG (in weiterer Folge „SunCruise.ch“) geschlossenen Reisevertrages, den Buchende mit SunCruise.ch als Veranstalter entweder direkt oder unter Inanspruchnahme eines Vermittlers schließen. Die bei den verschiedenen Reiseangeboten angeführten gesonderten Bedingungen gehen jedoch jedenfalls diesen Reisebedingungen vor.

 

 

 

1. Buchung und Zahlung

 

Mit der Touranmeldung bietet der Kunde SunCruise.ch den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Reisebestätigung von SunCruise.ch zustande. Bei Buchung ist eine Anzahlung von CHF 800.- pro Person zu leisten. Die Restzahlung auf den Tourpreis ist ohne zusätzliche Aufforderung 6 Wochen vor Tourbeginn im Zuge der Aushändigung der Tourunterlagen zu leisten. Bei vermittelten Reisen gelten die Zahlungsbedingungen des jeweiligen Veranstalters bzw. Leistungsträgers. SunCruise.ch behält sich vor, bei Zahlungsverzug des Kunden von der Leistungserbringung zurückzutreten.

 

 

 

2. Wechsel in der Person des Reiseteilnehmers

 

Ein Wechsel in der Person des Reisenden ist dann möglich, wenn die Ersatzperson alle Bedingungen für die Teilnahme erfüllt und kann auf zwei Arten erfolgen.

 

2.1. Abtretung des Anspruchs auf Reiseleistung

 

Die Verpflichtungen des Buchenden aus dem Reisevertrag bleiben aufrecht, wenn er alle oder einzelne Ansprüche aus diesem Vertrag an einen Dritten abtritt. In diesem Fall trägt der Buchende die sich daraus ergebenden Mehrkosten, jedenfalls zumindest CHF 100.-.

 

2.2. Übertragung der Reiseveranstaltung

 

Ist der Kunde gehindert, die Reiseveranstaltung anzutreten, so kann er das Vertragsverhältnis auf eine andere Person übertragen. Die Übertragung ist SunCruise.ch entweder direkt oder im Wege des Vermittlers binnen einer angemessenen Frist von zumindest 14 Tage vor dem Abreisetermin mitzuteilen. Der Überträger und der Erwerber haften für das noch unbeglichene Entgelt sowie gegebenenfalls für die durch die Übertragung entstandenen Mehrkosten, jedenfalls zumindest CHF 100.- zu ungeteilter Hand.

 

 

 

3. Rechtsgrundlagen bei Leistungsstörungen

 

3.1. Gewährleistung

 

Der Kunde hat bei nicht oder mangelhaft erbrachter Leistung einen Gewährleistungsanspruch. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass ihm SunCruise.ch an Stelle seines Anspruches auf Wandlung oder Preisminderung in angemessener Frist eine mangelfreie Leistung erbringt oder die mangelhafte Leistung verbessert. Abhilfe kann in der Weise erfolgen, dass der Mangel behoben wird oder eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung, die auch die ausdrückliche Zustimmung des Kunden findet, erbracht wird.

 

3.2. Schadenersatz

 

Verletzen SunCruise.ch oder seine Gehilfen schuldhaft die SunCruise.ch aus dem Vertragsverhältnis obliegenden Pflichten, so ist SunCruise.ch dem Kunden zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet. Soweit SunCruise.ch für andere Personen als seine Angestellten einzustehen hat, haftet SunCruise.ch - ausgenommen in Fällen eines Personenschadens -nur, wenn SunCruise.ch nicht beweist, dass diese weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit treffen. Außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit trifft SunCruise.ch keine Haftung für Gegenstände, die üblicherweise auf eine Motorrad- bzw. Fahrradreise nicht mitgenommen werden, außer SunCruise.ch hat diese in Kenntnis der Umstände in Verwahrung genommen. Es wird daher dem Kunden empfohlen, keine Gegenstände besonderen Werts mitzunehmen. Weiters wird empfohlen, die mitgenommenen Gegenstände ordnungsgemäß zu verwahren.

 

3.3. Mitteilung von Mängeln

 

Der Kunde hat jeden Mangel der Erfüllung des Vertrages, den er während der Reise feststellt, unverzüglich dem Repräsentanten von SunCruise.ch an Ort und Stelle mitzuteilen. Eine Unterlassung der Mitteilung seitens des Kunden kann als Mitverschulden angerechnet werden und insofern seine evtl. Schadenersatzansprüche schmälern.

 

3.4. Geltendmachung von allfälligen Ansprüchen

 

Um die Geltendmachung von Ansprüchen zu erleichtern, wird dem Kunden empfohlen, sich über die Nichterbringung oder mangelhafte Erbringung von Leistungen schriftliche Bestätigungen geben zu lassen bzw. Belege, Beweise, Zeugen zu sichern. Es empfiehlt sich im Interesse des Reisenden, Ansprüche unverzüglich nach Rückkehr von der Reise direkt bei SunCruise.ch oder im Wege des vermittelnden Reisebüros geltend zu machen, da mit zunehmender Verzögerung mit Beweisschwierigkeiten zu rechnen ist.

 

 

 

4. Rücktritt vom Vertrag (gilt für Motorradreisen)

 

4.1. Rücktritt des Kunden vor Antritt der Reise

 

a) Rücktritt ohne Stornogebühr

 

Abgesehen von den gesetzlich eingeräumten Rücktrittsrechten kann der Kunde, ohne dass SunCruise.ch gegen ihn Ansprüche hat, im Falle einer erheblichen Reisepreiserhöhung um mehr als 10% gemäß Abschnitt 5.1. vom Vertrag zurücktreten.

 

b) Rücktritt mit Stornogebühr

 

Die Stornogebühr richtet sich bezüglich der Höhe nach dem Zeitpunkt der Rücktrittserklärung. Als Reisepreis ist der Gesamtpreis der vertraglich vereinbarten Leistung zu verstehen. Der Kunde ist in allen nicht unter lit. a genannten Fällen gegen Entrichtung einer Stornogebühr berechtigt, mittels schriftlicher Mitteilung an SunCruise.ch vom Vertrag zurückzutreten. Es ergeben sich pro Person folgende Stornosätze: - bis 60. Tag vor Reiseantritt CHF 600.-; - ab 59. bis 42. Tag vor Reiseantritt CHF 800.-; - ab 41. bis 31. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises; - ab 30. Tag vor Reiseantritt 100% des Reisepreises. Der Abschluss einer Reisestornoversicherung wird empfohlen.

 

c) No-show

 

No-show liegt vor, wenn der Kunde der Abreise fernbleibt, weil es ihm am Reisewillen mangelt oder wenn er die Abreise wegen einer ihm unterlaufenen Fahrlässigkeit oder wegen eines ihm widerfahrenen Zufalls versäumt. Ist weiters klargestellt, dass der Kunde die verbleibende Reiseleistung nicht mehr in Anspruch nehmen kann oder will, hat er 100 Prozent des Reisepreises zu bezahlen.

 

d) Pandemien, Epidemien

 

Wird vom Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA für das Zielgebiet eine Reisewarnung ausgesprochen und kann der Kunde dadurch nicht anreisen, so werden die bis dahin geleisteten Zahlungen zurückerstattet, exkl. Flugpreise und einer Bearbeitungsgebühr oder er erhält eine Gutschrift exkl. Flupreise und Bearbeitungsgebühr.  Bei Flugtickets muss der Kunde bei der Fluggesellschaft die Rückerstattung oder die Umbuchung beantragen. Möchte der Kunde nach eigenem Ermessen wegen einer Pandemie/Epidemie, aber ohne eine entsprechende Weisung des EDA's die Reise nicht antreten, so hat er die Kosten gemäss Abschnitt 4.1 b-c selbst zu tragen.

 

4.2. Rücktritt durch SunCruise.ch vor Antritt der Reise

 

a) SunCruise.ch wird von der Vertragserfüllung befreit, wenn eine in der Ausschreibung von vornherein bestimmte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird und dem Kunden die Stornierung innerhalb der in der Beschreibung der Reiseveranstaltung angegebenen oder folgenden Fristen mitgeteilt wurde: - bis zum 30. Tag vor Reiseantritt bei Reisen von mehr als 6 Tagen; - bis zum 20. Tag vor Reiseantritt bei Reisen von bis zu 6 Tagen.

 

b) Die Stornierung erfolgt auf Grund höherer Gewalt, d.h. auf Grund ungewöhnlicher und unvorhersehbarer Ereignisse, auf die derjenige, der sich auf höhere Gewalt beruft, keinen Einfluss hat und deren Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können. Hierzu zählt jedoch nicht die Überbuchung, wohl aber staatliche Anordnungen, Streiks, Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Epidemien, Naturkatastrophen usw.

 

4.3. Rücktritt durch SunCruise.ch nach Antritt der Reise

 

SunCruise.ch wird von der Vertragserfüllung dann befreit, wenn der Kunde im Rahmen einer Gruppenreise die Durchführung der Reise durch grob ungebührliches Verhalten, ungeachtet einer Abmahnung, nachhaltig stört. Ebenso wird SunCruise.ch von der Vertragserfüllung befreit, wenn das Fahrkönnen des Kunden nicht ausreicht. In diesem Fall ist der Kunde, sofern ihn ein Verschulden trifft, SunCruise.ch gegenüber zum Ersatz des Schadens verpflichtet.

 

 

 

5. Änderungen des Vertrages

 

5.1. Preisänderungen

 

SunCruise.ch behält sich vor, den mit der Buchung bestätigten Reisepreis aus Gründen, die nicht von ihrem Willen abhängig sind, zu erhöhen, sofern der Reisetermin mehr als zwei Monate nach dem Vertragsabschluss liegt. Derartige Gründe sind ausschließlich die Änderung der Beförderungskosten, - etwa der Treibstoffkosten - der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Landegebühren, Ein- oder Ausschiffungsgebühren in Häfen und entsprechende Gebühren auf Flughäfen oder die für die betreffende Reiseveranstaltung anzuwendenden Wechselkurse. Ab dem 20. Tag vor dem Abreisetermin gibt es keine Preisänderung. Bei Änderungen des Reisepreises um mehr als 15 Prozent ist ein Rücktritt des Kunden vom Vertrag ohne Stornogebühr jedenfalls möglich (siehe Abschnitt 4.1.a.).

 

5.2. Leistungsänderungen nach Antritt der Reise

 

Bei Änderungen, die SunCruise.ch zu vertreten hat, gelten jene Regelungen, wie sie in Abschnitt 3 (Rechtsgrundlagen bei Leistungsstörungen) dargestellt sind. Ergibt sich nach der Abreise, dass ein erheblicher Teil der vertraglich vereinbarten Leistungen nicht erbracht wird oder nicht erbracht werden kann, so hat SunCruise.ch ohne zusätzliches Entgelt angemessene Vorkehrungen zu treffen, damit die Reiseveranstaltung weiter durchgeführt werden kann. Können solche Vorkehrungen nicht getroffen werden oder werden sie vom Kunden aus triftigen Gründen nicht akzeptiert, so hat SunCruise.ch ohne zusätzliches Entgelt gegebenenfalls für eine gleichwertige Möglichkeit zu sorgen, mit der der Kunde zum Ort der Abreise oder an einen anderen mit ihm vereinbarten Ort befördert wird. Im Übrigen ist SunCruise.ch verpflichtet, bei Nichterfüllung oder mangelhafter Erfüllung des Vertrages dem Kunden zur Überwindung von Schwierigkeiten nach Kräften Hilfe zu leisten.

 

 

 

6. Auskunftserteilung an Dritte

 

Auskünfte über die Namen der Reiseteilnehmer und die Aufenthaltsorte von Reisenden werden an dritte Personen auch in dringenden Fällen nicht erteilt, es sei denn, der Reisende hat eine Auskunftserteilung ausdrücklich gewünscht. Die durch die Übermittlung dringender Nachrichten entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Es wird daher den Reiseteilnehmern empfohlen, ihren Angehörigen die genaue Urlaubsanschrift bekannt zu geben.

 

 

 

7. Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll- und gesundheitspolizeiliche Vorschriften

 

Als bekannt wird vorausgesetzt, dass für Reisen ins Ausland in der Regel ein gültiger Reisepass erforderlich ist. SunCruise.ch hat den Kunden über die jeweiligen darüberhinausgehenden ausländischen Pass-, Visa- und gesundheitspolizeilichen Einreisevorschriften sowie auf Anfrage über Devisen- und Zollvorschriften zu informieren, soweit diese in Österreich in Erfahrung gebracht werden können. Im Übrigen ist der Kunde für die Einhaltung dieser Vorschriften selbst verantwortlich. Nach Möglichkeit übernimmt SunCruise.ch gegen Entgelt die Besorgung eines allenfalls erforderlichen Visums. Auf Anfrage erteilt SunCruise.ch nach Möglichkeit Auskunft über besondere Vorschriften für Ausländer, Staatenlose sowie Inhaber von Doppelstaatsbürgerschaften. Alle Nachteile, die aus der Nichteinhaltung obiger Bestimmungen entstehen, gehen zu Lasten des Tourteilnehmers.

 

 

 

8. Fahrzeugmiete

 

8.1. Motorradmiete

 

Die Motorradmiete der jeweiligen gebuchten Kategorie ist Gegenstand der Leistung seitens SunCruise.ch. Der Zustand der Fahrzeuge entspricht den jeweiligen länderspezifischen Gegebenheiten. Es besteht jedenfalls kein Anspruch auf die Überlassung eines neuen Fahrzeugs oder eines Fahrzeugs in Vollausstattung. Für die Übernahme des Mietfahrzeuges muss der Kunde im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für das gemietete Fahrzeug sein. Dieser Nachweis ist bei Tourstart zu erbringen. Im Falle einer Nichterfüllung behält sich SunCruise.ch das Recht vor, das Mietfahrzeug nicht auszuhändigen und den Tourteilnehmer von der Teilnahme an der Tour auszuschließen. In diesem Falle ist SunCruise.ch nicht verpflichtet, eine Rückerstattung der gezahlten Leistungen jeglicher Art zu leisten und ist nicht haftbar für zusätzliche Kosten, welche dem Kunden aufgrund dieser Begebenheit entstehen. Die Ausstattung der gebuchten Fahrzeuge können variieren. Die in den SunCruise.ch Verkaufsunterlagen verwendeten Abbildungen von Fahrzeugen lassen keine Rückschlüsse auf die Ausstattung dieser zu. Nähere Informationen zu Mietfahrzeugen und deren Ausstattung können bei SunCruise.ch angefragt werden. SunCruise.ch versucht dem Tourteilnehmer das gewünschte Fahrzeugmodell zur Verfügung zu stellen, behält sich jedoch das Recht vor, im Falle einer unvorhergesehenen Situation wie technischem Defekt, Unfall, Diebstahl oder ähnlichem dieses mit einem vergleichbaren Fahrzeugmodell zu ersetzen. Sollte SunCruise.ch nicht in der Lage sein, ein vergleichbares Fahrzeugmodell zur Verfügung zu stellen, so wird SunCruise.ch dem Tourteilnehmer die Differenz des Fahrzeug Tagessatzes zum gebuchten Fahrzeugmodell erstatten. Eine weitere Verbindlichkeit seitens SunCruise.ch ist somit ausgeschlossen. Vor der Fahrzeugübernahme wird zusätzlich eine Sicherheitskaution bei Übernahme des Fahrzeuges fällig. Die Höhe der Kaution (CHF 2000.-) entspricht dem jeweiligen Selbstbehalt der Fahrzeugversicherung, welcher im Versicherungsfall vom Kunden zu übernehmen ist. Diese Kaution wird bei Rückgabe des unbeschädigten Fahrzeuges rückerstattet. Die Kaution ist in bar vor Ort zu entrichten oder kann vor Reiseantritt eingezahlt werden, eine Bezahlung per Kreditkarte ist nicht möglich.  Es kann aber auch bei der Buchung ein Zusatz für die Reduzierung des Selbstbehaltes auf CHF 0.- abgeschlossen werden und somit ist keine Kaution notwendig. Ohne Kaution oder diese Zusatzversicherung wird das Motorrad nicht dem Kunden übergeben. Während einer Tour ist SunCruise.ch nicht verpflichtet ein beschädigtes Fahrzeug zu ersetzen. Im Falle eines technischen Defekts des gemieteten Fahrzeuges ist der Kunde verpflichtet, diesen unverzüglich dem lokalen Ansprechpartner von SunCruise.ch mitzuteilen.

 

9. Eigenes Fahrzeug

 

Die Teilnahme mit dem eignen Fahrzeug ist grundsätzlich nicht möglich. Ausnahmen sind nur nach Absprachen mit SunCruise.ch möglich

 

 

 

10. Führerschein und Fahrkönnen

 

Der Kunde erklärt mit Abschluss der Buchung, dass er für das auf der Tour eingesetzte Fahrzeug eine für den Reisezeitraum gültige Fahrerlaubnis besitzt und über das nötige Fahrkönnen verfügt, um dieses Fahrzeug sicher auf der Tourroute beherrschen zu können. Der Kunde hat SunCruise.ch sämtliche Änderungen hinsichtlich seiner Fahrerlaubnis, welche Einfluss auf seine Tourteilnahme haben, unmittelbar mitzuteilen (z.B. Führerscheinentzug etc.). Sollte sich nach Buchung und vor Reiseantritt herausstellen, dass der Kunde für die Dauer der Reise über keine gültige Fahrerlaubnis verfügt, ist SunCruise.ch unter Verrechnung der in Pkt. 4.1.c. dieser Bedingungen angeführten Stornosätze von der weiteren Vertragserfüllung befreit. Sollte sich nach Reiseantritt herausstellen, dass der Kunde für die Dauer der Reise über keine gültige Fahrerlaubnis verfügt oder nicht das nötige Fahrkönnen besitzt, um das eingesetzte Fahrzeug sicher auf der Tourroute beherrschen zu können, so treten die Rechtsfolgen des Pkt 4.3. ein.

 

 

 

11. Lokale Vorschriften

 

Der Kunde nimmt eigenverantwortlich am Straßenverkehr des jeweiligen Tourziels teil und ist verpflichtet, die Bestimmungen der lokalen Verkehrsordnungen zu beachten. Strafen, Bußgelder oder ähnliches sowie Schäden an Rechtsgütern Dritter, welche auf die Missachtung lokaler Verkehrsvorschriften zurückzuführen sind, sind vom Kunden zu tragen.

 

 

 

12. Gesundheit, Alkohol und Medikamente

 

Es wird darauf verwiesen, dass ein der jeweiligen Tourbeschreibung entsprechender, guter gesundheitlicher Allgemeinzustand Voraussetzung für die Tourteilnahme ist. Tourteilnehmer, welche diese Voraussetzungen nicht erfüllen, können von der Teilnahme an der gesamten Tour oder einzelnen Tourabschnitten ausgeschlossen werden, ohne dass SunCruise.ch gegenüber ein Anspruch entsteht. Es wird jedenfalls empfohlen, vor Tourantritt einen Arzt zu konsultieren. Bei Zweifeln hinsichtlich des Gesundheitszustandes des Tourteilnehmers ist SunCruise.ch auf Verlangen ein ärztliches Attest vorzulegen.

 

Dem Kunden ist es während des Tages nicht gestattet, solange noch auf dem Fahrzeug gefahren werden muss, alkoholische Getränke bzw. Medikamente oder sonstige Mittel, welche die Fahrtüchtigkeit beeinflussen, zu sich zu nehmen. Dies gilt auch für Kunden welche als Beifahrer an der Reise teilnehmen. Alkoholische Getränke können erst nach Ende der jeweiligen Tagestour und nachdem das Fahrzeug für die Nacht geparkt ist, genossen werden. Werden nach Ende der jeweiligen Tagestour Alkohol, Medikamente und sonstige beeinträchtigende Substanzen eingenommen, so hat der Kunde sicherzustellen, dass der die Fahrtüchtigkeit beeinflussende Zustand am nächsten Morgen zu Beginn der Tagestour nicht mehr vorliegt. Bei Zuwiderhandeln treten die Rechtsfolgen des Pkt 4.3. ein.

 

 

 

13. Offroad Fahrten

 

Offroad Fahrten mit von SunCruise.ch zur Verfügung gestellten Fahrzeugen sind nicht gestattet. Ebenso ist der unsachgemäße Gebrauch von Mietfahrzeugen verboten. Der Kunde hat die durch nicht autorisiertes Offroad Fahren und unsachgemäßen Gebrauch entstandenen Schäden in voller Höhe und ohne Selbstbehalt zu tragen.

 

 

 

14. Haftung

 

Der Kunde haftet jedenfalls für alle von ihm schuldhaft verursachten Personen- und Sachschäden und hat SunCruise.ch von allen Ansprüchen Dritter, welche im Zusammenhang mit solchen Schäden gegenüber SunCruise.ch direkt geltend gemacht werden, freizustellen. Vom Kunden schuldhaft verursachte Schäden sind insbesondere aber nicht ausschließlich solche, welche auf Fahrfehler, mangelndes Fahrkönnen bzw. ungebührliches Fahrverhalten (z.B. Fahren auf Hinterreifen, Kavalierstart, Nichteinhaltung von Sicherheitsabständen usw. – fahren auf Fußgängerwegen etc. - ) und Fahren im die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigtem Zustand zurückzuführen sind.

 

 

 

15. Eigenverantwortung

 

Der von SunCruise.ch gestellte Guide gibt lediglich eine ungefähre Fahrroute vor, wobei der Kunde eigenverantwortlich dieser Route folgt und verpflichtet ist, seinen Fahrstil den jeweiligen vorherrschenden Verhältnissen und seinem Fahrkönnen anzupassen. Sollte der Kunde nicht in der Lage sein einer Fahrroute zu folgen, so hat er die Weiterfahrt abzubrechen und dies unverzüglich dem Guide anzuzeigen. Für die ordnungsgemäße Verstauung von Gepäck am Fahrzeug ist ausschließlich der Kunde selbst verantwortlich. Eine Haftung von SunCruise.ch ist hierfür ausgeschlossen. Es wird empfohlen, persönliche Wertgegenstände und Dokumente nicht im Fahrzeug (Seitentaschen etc.) mitzuführen, sondern in einer anliegenden Tasche zu verwahren.

 

 

 

16. Zimmerkontingent

 

Für manche Reisen ist eine begrenzte Anzahl an Einzelzimmern vorhanden. Sie werden nach der Reihenfolge der Buchungseingänge, in denen Einzelzimmer ausdrücklich gewünscht werden, vergeben. Enthält eine Buchung einer Einzelperson den Wunsch, ein Doppelzimmer mit einem anderen Reiseteilnehmer zu teilen, wird SunCruise.ch sich bemühen, eine/n Zimmergenossin/en zu finden. Gelingt dies nicht, wird der Einzelzimmerpreis berechnet.

 

 

 

17. Versicherungen

 

17.1. Reiseversicherung

 

SunCruise.ch empfiehlt den Abschluss einer Reiseversicherung für Rücktrittskosten, Reisegepäck, Unfall, Krankheit und Haftpflicht.

 

17.2. Fahrzeugversicherung für SunCruise.ch-Motorräder

 

Sämtliche Fahrzeuge sind Haftplicht- und Vollkasko versichert. Auf Anfrage des Kunden erstellt SunCruise.ch ein Angebot zum Abschluss einer erweiterten Fahrzeugversicherung zur Reduzierung des Selbstbehaltes der Fahrzeugversicherung.

 

17.3. Reisegarantie

 

Die einbezahlten Kundengelder sind immer durch einen Finanzpool abgesichert.

 

18. Datenschutz und Urheberrecht

 

Die auf den Touren von Vertretern der SunCruise.ch angefertigten Fotos, Dias und Videos sind urheberrechtliches Eigentum von SunCruise.ch. SunCruise.ch ist berechtigt, dieses Material für Werbezwecke zu verwenden, auch wenn der Teilnehmer darauf zu erkennen ist, ohne dass dafür Kosten für SunCruise.ch gegenüber dem Teilnehmer entstehen. SunCruise.ch ist berechtigt, Namen, Adressen und Kontaktdaten des Teilnehmers an andere Tourteilnehmer und an SunCruise.ch Partner weiterzugeben, die diese Namen und Adressen zu Werbezwecken benutzen können, es sei denn, dass der Teilnehmer diese Weitergabe ausdrücklich in schriftlicher Form verweigert.

 

 

 

19. Wetterbedingungen und Routenverlauf

 

Aufgrund von jahreszeitlichen Begebenheiten und aktuellen Wetterbedingungen behält sich SunCruise.ch vor, die Tourroute und damit die Unterkünfte und anderen Leistungen nach Notwendigkeit zu ändern. SunCruise.ch wird dabei bemüht sein, den Tourcharakter nicht zu verändern und gleichartige Leistungen zu erbringen. SunCruise.ch ist bemüht, die Tourtermine so zu legen, dass die Wetterbedingungen für eine Fahrzeugreise im jeweiligen Tourgebiet günstig sind. SunCruise.ch trägt für eventuell eintretende Schlechtwetterbedingungen keine Verantwortung, insofern hat der Teilnehmer keinerlei Anspruch auf Erstattung des Tour- und Mietpreises. An den SunCruise.ch-Reisen nehmen verschiedene Teilnehmer teil. Naturgemäß ist das Fahrkönnen der einzelnen Teilnehmer unterschiedlich und verpflichtet sich der Kunde, auf die übrigen Teilnehmer Rücksicht zu nehmen. Für den Fall, dass das Fahrkönnen eines Teilnehmers nicht ausreicht, wird SunCruise.ch gemäß Pkt. 4.3. von der Vertragserfüllung befreit.

 

 20. Stornierung von Kursen und Tagestouren seitens Kunde

 

Teilnehmer von Tourguide Kursen können bis 30 Tage vor Kursbeginn kostenlos ihre Teilnahme auf ein anderes Datum verschieben . Ab dem 29. Tag vor Kursbeginn ist eine Umbuchungspauschale von CHF 300.- fällig. Teilnehmer von Tagestouren können bis 7 Tage vor Tourbeginn kostenlos umbuchen. Ab dem 6. Tag ist eine Umbuchung nicht mehr möglich.

 

21. Anwendbares Recht

 

Auf die Vertragsbeziehung des Kunden mit SunCruise.ch ist Schweizer Recht anwendbar.

 

 

 

21. Erfüllungsort und Gerichtsstand

 

Erfüllungsort ist der Sitz von SunCruise.ch. Sofern dem keine gesetzlich zwingenden Bestimmungen entgegenstehen, wird für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen Kunden und SunCruise.ch als ausschließlicher Gerichtsstand Pfäffikon ZH, Schweiz vereinbart.

 

 

 

22. Sonstiges

 

Mündliche Vereinbarungen mit einer Agentur von SunCruise.ch, mit SunCruise.ch oder einem Tour Guide von SunCruise.ch sind nur dann wirksam, wenn sie von SunCruise.ch schriftlich bestätigt werden. Tour Guides sind nicht berechtigt, Zusicherungen zu geben, die von dem mit SunCruise.ch geschlossenen Reisevertrag abweichen. Druck- und Rechenfehler können von SunCruise.ch jederzeit korrigiert werden. Die rechtliche Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen zur Folge.

 

Stand September 2023